Zertifizierte Fluchttüren aus Holz, Holz-Aluminium
Fluchttüren sind entscheidende Bestandteile der Notausgangssysteme in Gebäuden. Sie sollen in Notfallsituationen gewährleisten, dass der Durchgang in Fluchtrichtung jederzeit möglich ist - auch wenn die Türe versperrt (verriegelt) ist. In Flucht- und Paniktüren dürfen nur Notausgangsverschlüsse, Panikverschlüsse und Türbänder verbaut werden, die den Normen EN 179 (Notausgangsverschlüsse), EN 1125 (Panikverschlüsse) und EN 1935 (einachsige Tür- und Fensterbänder) entsprechen.
Notausgangstüren nach DIN EN 179
Notausgangstüren nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktionen der Fluchttüren kennen: private Wohnanlagen, Klassenräume in Schulen, nichtöffentliche Verwaltungen von Industrieunternehmen, nichtöffentliche Bereiche von Veranstaltungsgebäuden, Flughäfen, Banken, Einkaufszentren usw. Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist. Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde durch Abwärtsschwenken des Drückers in Fluchtrichtung.
Notausgangstüren nach DIN EN 1125
Kommen in Gebäuden mit öffentlichem Publikumsverkehr zum Einsatz, bei denen die Besucher die Funktionen von Fluchttüren nicht kennen und diese im Notfall auch ohne Einweisung bedienen müssen: wie z.B. in Bahnhöfen, auf Flugplätzen, Kinos oder Behörden gilt die Norm DIN EN 1125, da dort die Entstehung einer Panik durch nichts ortskundige Menschen entstehen kann. Panikverschlüsse bestehen aus Schloß und Beschlag. Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird. Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in Sekundenschnelle durch Abwärtsschwenken der Griffstange in Fluchtrichtung betätigen können.
Die Möglichkeit zur Rettung von Menschenleben muss bei der Herstellung von Bauwerken immer an erster Stelle stehen. Die beiden Normen DIN EN 179 und DIN EN 1125 sind in erster Linie dazu gedacht, ein sicheres Flüchten von Personen zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Prüfung und Zertifizierung darf unser Unternhemen Haustüren sowohl auswärts als auch einwärts öffnend als Eingangstüren in Flucht- und Rettungswegen fertigen.